Nachhaltigkeitsrecht

Im Zusammenhang mit der Diskussion um die soziale oder gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen stößt man inzwischen auf eine Vielzahl von – größtenteils englischsprachig geprägten – Begriffen, wie etwa „Sustainability“, „Environmental, Social, Governance“ (ESG) oder „Corporate Social Responsibility (CSR)“. Der österreichische und vor allem europäische Gesetzgeber hat in den letzten Jahren umfangreich neue Verordnungen, Richtlinien und Gesetze auf dem Gebiet des Nachhaltigkeitsrechts erlassen, viele Regelungen stehen auf europäischer Ebene kurz vor dem Inkrafttreten. Hervorzuheben ist dabei insbesondere die Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit (Corporate Sustainability Due Diligence Directive – CSDDD), die künftig zahlreiche Unternehmen auch in Österreich dazu verpflichtet, Risiken für Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung entlang der Wertschöpfungskette zu ermitteln und Gegenmaßnahmen zu ergreifen.

In Deutschland ist bereits seit 1.1.2023 das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in Kraft, das viele österreichische Unternehmen schon jetzt zumindest mittelbar betrifft.

Die Juristen von wkk law beraten Unternehmen im Hinblick auf die durch die CSDDD aufkommenden Verpflichtungen im Bereich der Lieferkettensorgfaltspflichten sowie hinsichtlich der Anforderungen, die durch das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz zu beachten sind. Insbesondere beraten wir sowohl nationale Unternehmen als auch internationale Konzerne bei der sachgerechten Vorbereitung und Beachtung der Neuerungen im Bereich der Compliance in der Lieferkette.

Ansprechpartner: Felix Ruhmannseder