Corporate Social Responsibility

Die Verantwortung von Unternehmen für ihr soziales und ökologisches Umfeld kann auf eine lange Tradition zurückblicken. Bereits seit dem Mittelalter wird in Europa das Leitbild des „ehrbaren Kaufmanns“ in Kaufmannshandbüchern gelehrt, das für ein ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein für das eigene Unternehmen, die Gesellschaft und die Umwelt steht. Im Zusammenhang mit der Diskussion um die soziale oder gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen stößt man inzwischen auf eine Vielzahl von – größtenteils englischsprachig geprägten – Begriffen, wie etwa „Nachhaltigkeit“, „Sustainability“, „Environmental, Social, Governance“ (ESG) oder „Corporate Social Responsibility (CSR)“.

Im Laufe der Zeit hat CSR unzählige Definitionen erfahren. In ihrer Strategiemitteilung im Jahr 2011 definiert die EU-Kommission CSR als die „Verantwortung von Unternehmen für ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft“. Die Einhaltung geltenden Rechts (Compliance) ist danach das Minimum unternehmerischer Verantwortung, soll jedoch darauf nicht begrenzt sein. Um ihrer Verantwortung vollumfänglich gerecht zu werden, sollen Unternehmen darüber hinaus Prozesse einführen, die soziale, ökologische, wirtschaftsethische, menschenrechtliche und Verbraucherbelange in enger Zusammenarbeit mit ihren Stakeholdern in ihrer Strategie und ihre Aktivitäten integrieren.

Eine bedeutende normative Verfestigung hat das CSR-Konzept auf europäischer Ebene durch die CSR-Richtlinie (Non-Financial Reporting Directive – NFRD) erfahren, die für bestimmte große Unternehmen eine Mindestharmonisierung der verpflichtenden Berichterstattung über nichtfinanzielle Informationen eingeführt hat. Die Umsetzung der CSR-Richtlinie erfolgte in Österreich mit dem Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz (NaDiVeG). Inzwischen hat die EU-Kommission ihren Vorschlag zur sog Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) veröffentlicht, die spätestens bis Dezember 2022 in nationales Recht umgesetzt werden muss und die bisher geltende Richtlinie zur nicht-finanziellen Berichterstattung (NFRD) ersetzen soll. Der Vorschlag beinhaltet eine wesentliche Ausweitung des Anwenderkreises, der Inhaltskomponenten sowie der Prüfungs- und Überwachungspflichten.

Die Juristen von wkk law beraten Unternehmen bei der Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten sowie der Erfüllung der einschlägigen Berichtspflichten unter Inanspruchnahme nationaler, unionsbasierter oder internationaler Rahmenwerke. Insbesondere beraten wir sowohl nationale Unternehmen als auch internationale Konzerne bei der sachgerechten Vorbereitung und Beachtung der Neuerungen im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung durch die Corporate Sustainability Reporting Directive.

Ansprechpartner: Felix Ruhmannseder